Antrag auf Festsetzung eines Marktes (§ 69 Gewerbeordnung)
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Datenschutzrechtlicher Hinweis
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Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 e) in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
in Verbindung mit § 2
Bundesdatenschutzgesetz (neu) (BDSG (neu))
, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und den
§§ 60 b, 64 - 71 b der Gewerbeordnung
.
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